Die AHV Minimalrente steigt um Fr. 30.00, was 2.5% sind, ab 01.01.2023.
Dadurch werden unter anderem auch die BVG Grenzbeiträge sowie die maximalen Einzahlungen in die Säule 3a angepasst.
Die AHV Minimalrente steigt um Fr. 30.00, was 2.5% sind, ab 01.01.2023.
Dadurch werden unter anderem auch die BVG Grenzbeiträge sowie die maximalen Einzahlungen in die Säule 3a angepasst.
veb.ch
Ich bin Mitglied beim veb.ch, dem grössten schweizerischen Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen.