Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer
Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge für das Steuerjahr 2024
Pauschalabzüge für Berufskosten
Der Maximalabzug der Fahrkosten von CHF 3'200 bleibt für das Steuerjahr 2024 unverändert.
Die übrigen Pauschalabzüge für Berufskosten erfahren für das Steuerjahr 2024 ebenfalls keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) am 6. März 2015 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer gilt weiterhin.
Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen
Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich keine Anpassungen. Damit gelten für das Steuerjahr 2024 weiterhin die Merkblätter N1/2007 für Selbstständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft (vgl. Beilagen zum Rundschreiben der ESTV vom 5. Oktober 2006 über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Praenumerando-System / Anpassung der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge ab 1. Januar 2007).
Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2024
Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Bei einem negativen Teuerungsverlauf ist ein Ausgleich ausgeschlossen (Art. 39 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer; SR 642.11; DBG).
Die Folgen der kalten Progression wurden letztmals für das Steuerjahr 2023 angeglichen (massgebender Indexstand vom 30. Juni 2022: 165.2 Punkte, Basis Dezember 1982 = 100). Am 30. Juni 2023 betrug der massgebende Index 168.1 Punkte, was gegenüber dem Indexstand per 30. Juni 2022 einer Erhöhung von 1.76 Prozent entspricht.
Das EFD hat am 1. September 2023 die Verordnung vom 16. September 2022 über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer (Verordnung über die kalte Progression; SR 642.119.2) mit den neuen Tarifen und Abzügen erlassen, welche auf den 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die Tarife zur Berechnung der direkten Bundessteuer sind aus der beiliegenden Tabelle ersichtlich (Tarif 2024). Die Abzüge bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2024 (vgl. nachstehende Tabelle) sind überdies auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) publiziert.
Link zum Rundschreiben der ESTV.
Quelle: admin.ch