Änderung der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten per 1.1.2025
Am 1. Januar 2025 tritt die Änderung der ESTV-Verordnung (SR 641.202.62) über die Höhe der Saldosteuersätze in Kraft. Die alle sieben Jahre durchzuführende Überprüfung der Saldosteuersätze hat bei rund 15 Prozent der Branchen und Tätigkeiten eine Steuersatzanpassung ergeben.