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setzte ich gerne für Sie ein.

Änderung der Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten per 1.1.2025

Am 1. Januar 2025 tritt die Änderung der ESTV-Verordnung (SR 641.202.62) über die Höhe der Saldosteuersätze in Kraft. Die alle sieben Jahre durchzuführende Überprüfung der Saldosteuersätze hat bei rund 15 Prozent der Branchen und Tätigkeiten eine Steuersatzanpassung ergeben.

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