Änderungen bei der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2025
Ab dem 1.1.2025 treten das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz, die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung und diverse weitere wichtige Änderungen in Kraft.
Zu ausgewählten Themen finden Sie nachfolgend weiterführende Informationen und Präzisierungen. Die Praxis dazu wird in einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht:
Jährliche Abrechnung
Auf Antrag kann bei gewissen Voraussetzungen die Mehrwertsteuer jährlich abgerechnet werden, es sind aber akontozahlungen geschuldet.
Saldosteuersatzmethode
Neu können mehr als 2 Saldosätze angewendet werden,der Antrag kann in der Abrechnung erfolgen. Neu sind Korrekturen zu erstellen beim Wechsel der Abrechnungsmethode.
Pauschalsteuersatzmethode
Neu sind Korrekturen zu erstellen, beim Wechsel der Abrechnungsmethode.
Weitere Informationen zur Teilrevision des MWSTG resp. der Mehrwertsteuerverordnung finden Sie hier:
Die mit den Gesetzes- und Verordnungsänderungen zusammenhängenden Entwürfe der Verwaltungspraxis werden fortlaufend hier publiziert:
Aktualisierungen der Mehrwertsteuerpraxis
Quelle: admin.ch