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Im Juni 2022 lag der Index der Konsumentenpreise erstmals wieder über 110.2 Punkten. Daher wird der Einkommenssteuertarif 2023 wird der Teuerung angepasst.

Einkommenssteuer Staatssteuer

Der Einheitstarif mit Vollsplitting ist anwendbar für:
  • in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige oder Personen in eingetragener Partnerschaft 
  • verwitwete, getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige sowie für Personen in  aufgelöster Partnerschaft, die mit
    • minderjährigen, erwerbsunfähigen oder in beruflicher Ausbildung stehenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die sie die elterliche Sorge haben beziehungsweise hatten und zu deren Unterhalt sie beitragen. Bei gemeinsamem Sorgerecht beider Elternteile steht der günstigere Tarif demjenigen Elternteil zu, der den Unterhalt des Kindes zur Hauptsache bestreitet; 
    • unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt leben; 
  • verwitwete Steuerpflichtige für den nach dem Todestag verbleibenden Rest des Steuerjahres; 
  • überlebende Personen einer durch Tod aufgelösten Partnerschaft für den nach dem Todestag verbleibenden Rest des Steuerjahres.  

Vollsplitting bedeutet, dass das steuerbare Gesamteinkommen von gemeinsam veranlagten Personen sowie Einelternfamilien durch zwei geteilt wird, um den anwendbaren Steuersatz zu ermitteln. 

Der Einheitstarif ohne Vollsplitting ist anwendbar für: 

  • alle anderen Steuerpflichtigen
Tarife für die Staatssteuer 2023: Einkommen und Vermögen FOLGT [PDF] II Steuerfüsse Gemeinden II Berechnen der Steuern Falls Sie die Staatssteuertarife EDV-mässig umsetzen wollen, helfen Ihnen folgende Dateien:
 
 
Quelle: Steuerverwaltung Basellandschaft
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